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Schulberatung

Schulberater am MGF Kontakt Sprechstunde
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Grundlagen und Ziele der Staatlichen Schulberatung in Bayern

In den turbulenten 60er Jahren wurde mit der Proklamation neuer bildungspolitischer Konzepte die Staatliche Schulberatung im bayerischen Schulsystem eingeführt. Von Anfang an lag die Zielsetzung darin, verschiedene Begabungen optimal zu fördern und für Transparenz im gegliederten Schulsystem zu sorgen.

Inzwischen haben sich ein differenziertes Beratungsangebot und eine professionelle Beratungskultur entwickelt, die nach folgenden Prinzipien arbeitet:
  • Schulberatung ist für die Ratsuchenden freiwillig
  • Schulberatung ist vertraulich
  • Schulberatung ist ergebnisoffen und objektiv
  • Schulberatung ist kostenlos

Das System der Staatlichen Schulberatung bietet in Bayern flächendeckend lokale und regionale Beratung an:
  • Für jede Schule ist eine Beratungslehrkraft zuständig, die bei Schullaufbahnentscheidungen, schulrechtlichen Fragen und Schulproblemen für Gespräche zur Verfügung steht.
  • Schulpsychologen sind oft für mehrere Schulen zuständig und ebenfalls zu allen Fragestellungen im Zusammenhang mit schulischen Problemen ansprechbar. Für unsere Schule ist das

    OStR Jürgen Kittel: Tel. 0171 4218329

  • Über das Beratungsangebot an der Einzelschule hinaus sind (gemäß Art. 78 BayEUG) für alle Schulen eines Bezirks die neun Staatlichen Schulberatungsstellen als zentrale Beratungsstellen zuständig. Sie bieten individuelle Beratung sowie schulartübergreifende Informationen an und koordinieren die Betreuungs-, Fortbildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in ihrem Bezirk.

„Schulberatung ist ein Teil der schulischen Erziehungsaufgabe“. Deshalb ist die Beratung von Schülern und Eltern gemäß Art. 78 BayEUG Aufgabe einer jeden Schule und einer jeden Lehrkraft. Zur Unterstützung der Schule bei der Aufgabe der Schulberatung werden Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen bestellt, die die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen besitzen und sich für die besonderen Beratungsaufgaben durch ein Studium und Staatsexamen qualifiziert haben.


Beratungslehrkräfte sind Teil der Schule und verfügen über gute persönliche Kontakte zum Kollegium, zur Schulleitung und Schulverwaltung. Sie sind für bestimmte Schularten spezialisiert und mit der Schulpraxis aus der Lehrerperspektive gut vertraut, kennen aber gleichzeitig auch die Anliegen sowohl der Schüler als auch der Eltern. Darüber hinaus ist nach Art. 75 (2) BayEUG jede Schule verpflichtet, "den Erziehungsberechtigten über den weiteren Bildungsweg der Schülerin und des Schülers eine Beratung anzubieten“. Die Schülerinnen und Schüler haben ein Recht, „eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten“ (Art. 56 BayEUG).

Die rechtlichen Grundlagen der Schulberatung sind im BayEUG Art. 78 verankert. In der KMBek zur Schulberatung in Bayern2 werden die Grundlagen aus dem BayEUG konkretisiert und für die Schulberatung folgende Aufgabenbereiche festgelegt:
  • Schullaufbahnberatung
  • Pädagogisch-psychologische Beratung
  • Beratung von Schule und Lehrkräften
  • Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten und Öffentlichkeitsarbeit


Weiterführende Links zum Thema Schulberatung auf der Homepage des Bayerischen Staatsministerium für Bildung, Kultus, Wissenschaft und Kunst ("Kultusministerium"):

Informationen zum Übertritt oder Schulartwechsel,
Hilfestellung und Kontakte bei schulischen oder persönlichen Problemen.
Wichtige Informationen auf dem Weg zum Abitur.



Auf eine weitere außerschulische Beratungsstelle verweisen wir hier noch an dieser Stelle:
Nummer gegen Kummer
Der Verein "hat es sich zum Ziel gesetzt, für alle Kinder und Jugendlichen, ihre Eltern und andere Erziehungspersonen ein schnell erreichbares Gesprächs- und Beratungsangebot als festes Angebot in Deutschland zu etablieren."
Die Hilfe ist kostenfrei, auch die Rufnummern sind sowohl aus dem Festnetz wie aus dem Mobilfunk kostenfrei für den Anrufer, und die Kontaktnahme kann vollkommen anonym erfolgen!
Wie der Verein auf seiner Webseite weiter berichtet, sind im Jahr 2010 "insgesamt 831.704 Gespräche geführt worden. Aus diesen Anrufen entwickelten sich 214.758 Beratungen, in denen ein intensives Gespräch mit Kindern und Jugendlichen zu ihren Problemen oder Themen geführt wurde.

Weiter heißt es auf der Homepage: Anonym und kostenlos - was heißt das?
Wenn Du uns anrufst oder uns schreibst, kannst Du "anonym" bleiben. Das heißt, Du musst Deinen Namen nicht sagen und wir geben keine persönlichen Daten von Dir weiter oder schalten von uns aus andere Institutionen oder Ämter ein.
Ganz wichtig: Dein Anruf erscheint nicht auf der Telefonrechnung Deiner Eltern - egal, ob Du uns vom Festnetz oder vom Handy aus anrufst.
Außerdem kostet Dich der Anruf nichts, egal, ob Du aus dem Festnetz oder vom Handy aus anrufst.
Du sollst auch wissen: Wir nehmen auf keinen Fall von uns aus Kontakt zu Dir auf und wir können uns auch nicht mit Dir treffen. Wir sind aber immer telefonisch und per email für Dich da!
In Fällen, in denen die Gefahr besteht, dass dein eigenes oder das Leben von anderen akut bedroht ist, sind wir gesetzlich verpflichtet, dies bei der Behörde bzw. der Polizei anzuzeigen.


Die Beratungsstellen sind unter der kostenfreien Nummern von Montag bis Samstag in der Zeit von 14.00 Uhr – 20.00 zu erreichen:
Kinder- und Jugendtelefon: 0800 111 0 333
Elterntelefon: 0800 111 0 550

Zudem gibt es noch das Jugendtelefon. Hier erreichtst du gleichaltrige Berater/innen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren. Diese Nummer ist ebenfalls kostenfrei und anonym jeweils montags bis samstags von 14 - 20 Uhr sowohl aus dem Festnetz als auch mit dem Handy erreichbar unter der Nummer:
116 111

Weitere Informationen erhältst Du au folgender Web-Site: Nummer gegen Kummer